Rechtsprechung
SG Itzehoe, 13.05.2013 - S 29 AS 1175/11 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2013,39524) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (2)
- Justiz Schleswig-Holstein
§ 45 Abs 1 SGB 10, § 45 Abs 2 S 3 Nr 3 SGB 10, § 11 SGB 2
Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Rücknahme eines rechtswidrigen begünstigenden Verwaltungsakts - Vertrauensschutz - grob fahrlässige Unkenntnis von der Rechtswidrigkeit des Verwaltungsakts - keine Rechtspflicht zu umfassender Richtigkeitsprüfung - Grundsicherung ... - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 17.02.1993 - 11 C 47.92
Verwaltungsverfahren - Verwaltungsakt - Rücknahme - Investitionszulage - …
Auszug aus SG Itzehoe, 13.05.2013 - S 29 AS 1175/11
Eine Rechtspflicht zur umfassenden Richtigkeitsüberprüfung besteht nicht (vgl. BVerwGE 92, 81). - BSG, 31.07.1957 - 9 RV 372/54
Auszug aus SG Itzehoe, 13.05.2013 - S 29 AS 1175/11
Eine derartige Erkennbarkeit liegt nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts dann vor, wenn unter Berücksichtigung aller Umstände, insbesondere der Persönlichkeit des Betroffenen und seines Verhaltens der Fehler augenfällig ist (vgl. BSGE 5, 267).